Private Berufsfachschule für Fremdsprachensekretäre/innen

Staatlich anerkannte Ergänzungsschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen​

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SPRACH- UND WIRTSCHAFTSSCHULE RAHN, Schulträger Herr Dipl.-Hdl. Jochen Schieffer, Karl-Marx-Str. 37-39, 67655 Kaiserslautern (im Folgenden: RAHNSCHULE) gelten als verbindliche Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend gemeinsam auch „Nutzer“ oder „Kunde“ genannt), die Angebote der RAHNSCHULE in Anspruch nehmen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen dieser AGB, die ausschließlich als für Unternehmer geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Vertragspartner ist die RAHNSCHULE, Schulträger Dipl.-Hdl. Jochen Schieffer, Karl-Marx-Str. 37-39, 67655 Kaiserslautern, es sei denn, ein anderer Vertragspartner ist im Rahmen besonderer Angebote ausdrücklich bezeichnet. Vertragssprache ist deutsch. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen der gewerblichen Nutzer gelten nur, wenn und soweit die RAHNSCHULE dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§1 Unterrichtsbedingungen

Die RAHNSCHULE bietet Deutschsprachkurse im Gruppenunterricht, Intensivunterricht und im Einzelunterricht an. Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten.

Die RAHNSCHULE bietet die schulische Ausbildung „staatlich anerkannte/n FremdsprachensekretärIn“ in Gruppenunterricht in Vollzeitform an. Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten.

Die RAHNSCHULE ist fast das ganze Jahr geöffnet, grundsätzlich auch in den Schulferien. An allen gesetzlichen Feiertagen bleibt die RAHNSCHULE geschlossen. In den Weihnachtsferien bleibt die RAHNSCHULE vom letzten Schultag vor bis einschließlich letzten Ferientages der Weihnachtsferien geschlossen. In den Osterferien bleibt die RAHNSCHULE von Donnerstag vor Ostern bis einschließlich Dienstag nach Ostern geschlossen. In den Sommerferien ist die RAHNSCHULE in der ersten Woche geschlossen. Für den Ausbildungsgang der „FremdsprachensekretäreInnen“ gilt die Ferienordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

 

§2 Vertragsschluss

Soweit nicht im Rahmen besonderer Angebote abweichend geregelt, stellen die Angebote der RAHNSCHULE im Internet, den Katalogen sowie in der Niederlassung ein verbindliches Angebot an den Kunden dar, den Vertrag mit der RAHNSCHULE zu schließen. Der Kunde nimmt das Angebot durch seine Unterschrift an. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem Nutzer und der RAHNSCHULE durch Unterzeichnung eines von der RAHNSCHULE zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars in einer Niederlassung der RAHNSCHULE.

Für Unternehmer kann der Vertragsschluss auch durch schriftliche Zustimmung und Unterschrift des schriftlichen Angebotes der RAHNSCHULE und Zusendung per Fax, Post oder E-Mail erfolgen. In dem Anmeldeformular wird der jeweils zu buchende Kurs oder die jeweils zu buchende Dienstleistung gesondert bezeichnet und unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterrichtsbedingungen beschrieben.

§3 Zahlungsweise

Die RAHNSCHULE gewährt weder Skonto noch Zahlungsziele. Bei der Anmeldung ist die Gebühr in voller Höhe zu entrichten. Ist Bankeinzug trotz Erteilung des SEPA-Mandates nicht möglich, werden die anfallenden fremden und eigenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Kursgebühren ab EUR 300,- ist die Zahlung in Teilentgelten möglich. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Gebühren für versäumte Stunden werden nicht zurückgezahlt. Das Fernbleiben vom Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für langfristige Kurse gelten Sonderbedingungen. Sollte nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart sein, ist das monatliche Entgelt bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonates im Voraus fällig. Zahlungen sind im Zweifel bar oder durch kosten- und spesenfreie Banküberweisung zu leisten.

Danach kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall ist die RAHNSCHULE berechtigt, für jede Mahnung eine Schadenspauschale in Höhe von 8,00 € zu berechnen. Ist der Vertragspartner mit einem Betrag von über zwei Monatsentgelten in Schuldnerverzug, ist die RAHNSCHULE zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall wird das vereinbarte Gesamtentgelt mit Zugang der Kündigung fällig.

§4 Ausfallzeiten

Ausgefallene Unterrichtstunden werden nachgeholt, sofern sie die RAHNSCHULE zu vertreten hat. Nimmt ein Kursteilnehmer am Unterricht nicht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung des Entgeltes. Ersatzstunden verfallen mit Ende des Vertrages. Eine Verrechnung ist nicht möglich. Im Falle eines durch eine Pandemie ausgelösten Lockdowns, werden die Kurse und ausgewählte Veranstaltungen automatisch online mit einem Videokonferenzsystem fortgesetzt. Online Unterricht wird mit dem Präsenzunterricht gleichgesetzt und stellt keinen Grund dar, sich vom Kurs abzumelden und eine Gebührenrückzahlung einzufordern. Die Einhaltung der jeweils geltenden Hygienevorschriften stellt keinen Grund für eine Abmeldung dar. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Unterbrechung des Unterrichts aus Gründen der Höheren Gewalt, verlängern sich alle abgeschlossenen Verträge um die Frist, in der die Höhere Gewalt andauert. Im Fall von höherer Gewalt ist die RAHNSCHULE nicht zur Rückerstattung verpflichtet.

§5 Visakurse Einschreibebrief
Ein offizielles Anmeldebestätigungsschreiben für Visa-Zwecke kann nach erfolgter Anmeldung und vollständiger Zahlung der Kursgebühren gegen eine Gebühr von 25€ zur Verfügung gestellt werden. Dieses Bestätigungsschreiben wird per E-Mail zugesandt. Wenn eine gedruckte Kopie angefordert wird, werden zusätzliche Portokosten je nach Zielort fällig. Das Bestätigungsschreiben ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das den Zeitpunkt und den Zeitraum des gebuchten Sprachkurses dokumentiert. Damit muss der Teilnehmer sich für ein Visum auf Grundlage der angegebenen Daten bewerben. Sollte ein Teilnehmer ein neues Bestätigungsschreiben mit anderen Daten brauchen, muss er einen schriftlichen Nachweis darüber von der zuständigen Botschaft vorlegen. Dieser Nachweis muss der RAHNSCHULE zehn Tage vor Kursstart vorliegen. Für ein neues Bestätigungsschreiben fallen zusätzliche 25€ an sowie, falls notwendig, Versandkosten.
Umbuchung
Nach Anmeldung besteht die Möglichkeit, den Kurs einmalig umzubuchen, jedoch nur, wenn dies aufgrund einer Verzögerung des Visa-Genehmigungsprozesses erforderlich ist und spätestens zehn Tage vor Kursbeginn der Schule gemeldet wird. Um einen Kurs zu verschieben, muss der Teilnehmer einen schriftlichen Nachweis der zuständigen Botschaft vorlegen, dass das Visum nicht zu den Daten, die auf dem Bestätigungsschreiben von RAHNSCHULE dokumentiert sind, ausgestellt werden kann. Der Kurs muss spätestens 3 Monate nach dem ursprünglichen Kursbeginn beginnen. Ein Kurs kann nur in seiner Gesamtheit verlegt werden – es können keine Teilverschiebungen vorgenommen werden.
Erstattung / Stornierung
Eine Erstattung von bis zu 75% der gesamten Kursgebühr (abzüglich etwaiger Bankgebühren) ist nur nach Vorlage eines Ablehnungsschreibens der zuständigen Visumsbehörde möglich. Unter keinen anderen Umständen kann eine Erstattung gewährt werden. Das Ablehnungsschreiben muss der Erstattungsforderung beiliegen. Der Widerruf eines Visumsantrags stellt keine Ablehnung dar. Eine Rücktrittserklärung begründet keine Erstattung. Erstattungsforderungen, die später als 6 Monate nach dem ursprünglichen Zahlungsdatum eingehen, können nicht akzeptiert werden. Wenn eine Erstattung möglich ist, wird der Betrag spätestens 4-6 Wochen nach Eingang des gültigen Erstattungsantrags erstattet. Die Rückerstattung für Kursteile ist nicht möglich. Erstattungen können nur auf das Bankkonto des Teilnehmers oder auf das Bankkonto der Person vorgenommen werden, die die Zahlung der Kursgebühren geleistet hat.

§6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Damit wir kontinuierlich mit den Kursteilnehmern arbeiten können, wird eine Mindestlaufzeit vereinbart. Der Vertrag kann erstmalig von jeder Vertragspartei zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Jede ordentliche bedarf der Schriftform. Entscheidend ist das Eingangsdatum laut Poststempel. Das gesetzliche Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die RAHNSCHULE kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Kursleiters, oder aus anderen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die bereits gezahlten Unterrichtsgebühren erstattet. Weitere Ansprüche gegen die RAHNSCHULE sind ausgeschlossen. Die RAHNSCHULE darf die Unterrichtstundenanzahl eines Kurses reduzieren, sollten sich weniger als 8 TeilnehmerInnen in ihm befinden.

Bei Sprachkursen die als Voraussetzung für ein Visum geschlossen worden sind, erlischt das Rücktrittsrecht mit Erstellung der Anmeldebescheinigung für die jeweilige Botschaft der Ausländerbehörde.

§7 Haftung

Die RAHNSCHULE haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die RAHNSCHULE haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet die RAHNSCHULE jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von der RAHNSCHULE wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§8 Aufrechnungsrecht

Gegen Forderungen von der RAHNSCHULE kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aber mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.

§9 Personenbezogene Daten

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss und Abwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden von der RAHNSCHULE Daten wie Name, Anschrift des Kunden, unterrichtsbezogene Angaben über den Teilnehmer erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die RAHNSCHULE gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, dass sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zu Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Bei Kunden, gegenüber die RAHNSCHULE in Vorleistung tritt, werden bereits bei Vertragsanbahnung und während der weiteren Vertragsdurchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunfteien durchgeführt und Inkassodaten in gesetzlich zulässigem Umfang an diese weitergegeben. Soweit die RAHNSCHULE Aufbewahrungsfristen handels- und steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu 10 Jahre dauern.

§10 Bildmaterial/ Film-, Foto- sowie Tonaufnahmen

Wir weißen darauf hin, dass grundsätzlich bei Hybrid- und Onlineveranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und ohne gesonderte Einwilligung von Betroffenen und Teilnehmern an allen Programmpunkten Video-, Foto- sowie Tonaufnahmen (auch mittels 360 Grad Kameras) durchgeführt werden können. Diese Aufnahmen dienen lediglich der Sicherstellung und Durchführung der Kurse und werden nicht gespeichert.

Soweit darüber hinaus Video-, Foto- sowie Tonaufnahmen von Großereignissen angefertigt werden (z.B. Konferenzen, Tagungen, Barcamps), haben Betroffene sowie Teilnehmende offensichtlich mit der Veröffentlichung über die Schulgrenzen hinaus zu rechnen. Eine Einwilligungserklärung wird in diesen Fällen daher nicht eingeholt. Auch diese Video-, Foto-sowie Tonaufnahmen können zur Berichterstattung zeitlich sowie örtlich unbegrenzt und unentgeltlich vom der Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn verarbeitet, genutzt, verwertet sowie veröffentlicht werden, z.B. in Bildergalerien, insbesondere in Newslettern, auf Webseiten, die von der Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn betrieben werden, sowie auf den Seiten der Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn in sozialen Medien. Nicht veröffentlichte Video-, Foto- sowie Tonaufnahmen werden nach Wegfall aller Verarbeitungs-und Speicherzwecke gelöscht, soweit die Löschung nicht durch gesetzliche Bestimmungen, durch die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, durch Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, aus Gründen des öffentlichen Interesses, zur Geltendmachung, Ausübung sowie Verteidigung von Rechtsansprüchen, für Archiv- sowie Forschungszwecke oder durch journalistisch-redaktionelle Zwecke gehemmt wird.

Sie haben als von der Datenverarbeitung Betroffener nach Maßgabe der Art. 15 bis Art.18 sowie Art. 20 und Art. 21 DS-GVO die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch.

Betroffene und Teilnehmer haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Film-, Foto- sowie Tonaufnahmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz

§11 telc-Prüfungen

Anmeldung
Die RAHNSCHULE ist ein lizenziertes telc-Prüfungszentrum und bietet telc-Prüfungen an. Eine Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und alle Gebühren vollständig bezahlt wurden. Nach abgeschlossener Anmeldung können das Prüfungsdatum und -niveau nicht mehr geändert werden.

Prüfungserklärung
Sobald ein Kunde zur Prüfung registriert wurde, wird der genaue Zeitpunkt der Prüfung bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungstermin per E-Mail bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet und verantwortlich dafür, die auf dem Prüfungsformular angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig zu prüfen. Sollte der Kunde 3 Tage vor Prüfungstermin keine E-Mail-Benachrichtigung zu seiner Prüfungszeit erhalten haben, ist der Kunde verpflichtet, sich eigeninitiativ an das Prüfungszentrum zu wenden und sich selbstständig nach der Prüfungszeit zu erkundigen. Das Prüfungszentrum übernimmt keine Haftung, wenn keine E-Mail-Benachrichtigung vorliegt und betont explizit die Verantwortung des Teilnehmers, sich über die Zeit seiner Prüfung zu informieren. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Kunde rechtzeitig zur Prüfung erscheint und einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorlegen kann.

Prüfungsablauf
Für die telc-Prüfung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von telc, ebenso wie die telc- Prüfungsordnung. Die aktuellen AGB sowie die Prüfungsordnung können auf der Homepage von telc eingesehen werden. Für die Bezahlung der telc-Prüfungen und die Rückerstattung von Prüfungsgebühren gelten ausschließlich die AGB der RAHNSCHULE.Erstattung  Nach Zahlung können die Prüfungsgebühren nicht zurückerstattet werden. Es können keine Ausnahmen gemacht werden, auch nicht, wenn zum Beispiel ein Teilnehmer an der Teilnahme durch Krankheit gehindert wird, zu spät kommt oder kein gültiges Identifikationsdokument vorlegen kann. Nach Zahlung der Prüfungsgebühren kann das Prüfungsdatum nicht mehr geändert werden.

Benachrichtigung der Prüfungsergebnisse Die Bescheinigung wird in der Regel etwa sechs Wochen nach der Prüfung im Prüfzentrum eingehen. Der Teilnehmer wird umgehend über seine Ergebnisse informiert und kann sein Zertifikat persönlich abholen. Falls ein Zertifikat verspätet eintrifft, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die RAHNSCHULE übernimmt keine Haftung für fehlerhaft ausgestellte Zertifikate, z. B. bei Rechtschreibfehlern in Namen.

Prüfungsausschluss

Die Verwendung von elektronischen Geräten oder anderen Mitteln und / oder Ressourcen während der der Prüfung ist ausdrücklich untersagt. Die Verwendung dieser oder jeglicher andere Betrugsversuch, führt zum sofortigen Prüfungsausschluss. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühren.

§12 Ausschluss von § 312 (‘Fernabsatzgesetz’)

Die RAHNSCHULE ist vom Fernabsatzgesetz gemäß § 312b Abs. 1 BstG ausgeschlossen, da Leistungen der RAHNSCHULE an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden sind. Der Kunde hat somit keinen Anspruch auf Erstattungen nach Fernabsatzgesetz (§ 312 d).

§13 Sonstiges

Sollte ein Schüler den Unterricht stören, kann die RAHNSCHULE nach Verwarnung den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freistellen. Die Zahlungsverpflichtung mindert sich dadurch nicht. Die Kurszeiten werden von der RAHNSCHULE festgelegt; eine Verlegung aus organisatorischen Gründen ist möglich. Fester Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweils gültige Hygieneplan der RAHNSCHULE.

§14 Umsatzsteuer

Die Leistungen der RAHNSCHULE sind nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 21 Buchstabe a + b), so dass insoweit keine Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt. Sollte die Umsatzsteuerbefreiung wegfallen, so ist die RAHNSCHULE berechtigt, die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§15 Änderungen

Dieser Vertrag gibt die getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede (§ 305 b BGB) gilt gegenüber Verbrauchern vorrangig.

§16 Zusatzvereinbarungen und Salvatorische Klausel

Trifft der Kunde mit dem Träger Vereinbarungen, die von den AGBs abweichen oder vereinbaren diese Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu den getroffenen Vereinbarungen, so bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Falle richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§17 Rechtswahl- und Gerichtsstandklausel

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmung des Rechtsstaates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewählte Schutz nicht entzogen wird. Gerichtsstand ist der Sitz der RAHNSCHULE, d.h. Kaiserslautern, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen der RAHNSCHULE und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

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